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 Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an  erhöhten Bedarf und zunehmende Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg Billigkeitsleistungen, die u. a. eingesetzt werden können für die Unterstützung der Sozial- und Schuldnerberatung sowie die Unterstützung der sozialen Infrastruktur (wie z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc.).

Nähere Einzelheiten können den nebenstehend verlinkten FAQ sowie den Richtlinien des MAGS NRW zum Stärkungspakt NRW entnommen werden.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ("Stärkungspakt NRW")

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Zuständige Einrichtung

Dezernat III
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Montforts: Dezernent/in
Tel: +49 2452 13-3000