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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an erhöhten Bedarf und zunehmende Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg Billigkeitsleistungen, die u. a. eingesetzt werden können für die Unterstützung der Sozial- und Schuldnerberatung sowie die Unterstützung der sozialen Infrastruktur (wie z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc.).
Nähere Einzelheiten können den nebenstehend verlinkten FAQ sowie den Richtlinien des MAGS NRW zum Stärkungspakt NRW entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ("Stärkungspakt NRW")
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Zuständige Einrichtung
Dezernat III
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg