Blauzungenkrankheit
Beschreibung
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten (verschiedene Culicoides Mücken aus der Familie der Gnitzen) übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Die Blauzungenkrankheit befällt vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Wildwiederkäuer und Kamelartige. Sie ist für den Menschen jedoch vollkommen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bereits der Verdacht auf Vorliegen der Erkrankung ist sofort beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Heinsberg anzuzeigen.
Übertragung:
Die Gnitzen nehmen durch Stich das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.
Die Krankheit tritt wegen der saisonalen Flugzeit des Insektes überwiegend während der Sommermonate auf. Die Seuchenhöhepunkte sind bei feuchtwarmen Wetterlagen in Verbindung mit der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber auch noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen der Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.
Symptome und Diagnostik:
Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild: Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.
Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.
Aktuelles
Im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz der Nachweis von BTV-8 durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt und der Ausbruch amtlich festgestellt worden.
Aus diesem Grund ist eine Restriktionszone mit einem Radius von mindestens 150 km um den Ausbruch herum eingerichtet worden. Die Restriktionszone umfasst auf nordrhein-westfälischem Gebiet fast den gesamten Regierungsbezirk Köln und südliche Teile des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Der gesamte Kreis Heinsberg ist somit betroffen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) hat bereits eine interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen erstellt, auf der alle Beteiligten detailliert überprüfen können, ob sie von der Restriktionszone betroffen sind. Der Link zur Karte ist unter "Weitere Informationen" verfügbar.
Für empfängliche Tiere aus diesen Gebieten sind zusätzliche Verbringungsbedingungen im Hinblick auf BTV-8 zu erfüllen. Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" .
Weitere Information finden Sie auch auf der Internetseite des LAVE. Die Informationen des LAVE werden in den kommenden Tagen noch ergänzt werden.
Derzeit ist die Impfung der Tiere der einzige effektive Schutz. Es wird eine flächendeckende Impfung empfänglicher Tiere mit den derzeit verfügbaren BTV-3 und -8-Impfstoffen dringend angeraten. Entsprechende Impfempfehlungen wurden von der StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin) herausgegeben.
Wer Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas), Equiden (Pferde, Esel), Schweine, Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel), Gehegewild oder Bienen hält und noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert ist, muss sich unverzüglich bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt melden (§ 26 Viehverkehrsverordnung) . Nutzen Sie dafür bitte den Meldebogen für die Neuanmeldung der Tierhaltung. Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Hobbyhaltung, Pensionstierhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der oben genannten Tierarten.
Downloads
- Meldebogen für die Neuanmeldung der Tierhaltung
- Tierhaltererklärung Zucht- und Nutztiere
- Tierhaltererklärung Schlachttiere
- Tierhaltererklärung Repellentbehandlung
- Verbringungsregelungen NRW - Zucht- und Nutztiere
- Verbringungsregelungen NRW - Schlachttiere
- Verbringungsregelungen NRW - Kameliden
- Merkblatt BMEL
Zuständige Einrichtungen
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Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tierseuchenbekämpfung
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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- E-Mail:
veterinaeramt@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3902
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Position: Amtsleiter/in
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Telefon: +49 2452 13-3901
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Telefon: +49 2452 13-3914