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Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung
Beschreibung
Der Landschaftsplan II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung erlangte am 14.05.2016 Rechtskraft.
Der Landschaftsplan „II/4 Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ beinhaltet das Rurtal unterhalb von Oberbruch bis zur Landesgrenze. Kernbereich ist das Rurtal mit der Rur im Mittelpunkt. Zum Landschaftsraum gehören aber auch die "Myhler Schweiz" mit ihren sanften Hügeln und der Wassenberger-, Birgeler- und Effelder Wald sowie das Kirchhover Bruch zwischen Karken, Kirchhoven und Haaren.
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Die Einsicht in die Landschaftspläne sowie die Zurverfügungstellung der Shape-Dateien ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6142