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Maklerangelegenheiten und Wohnimmobilienverwalter
Beschreibung
Eine Maklererlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt, wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Konsumentendarlehen oder wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von künftigen Erwerbern vorbereiten oder durchführen will oder wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Regelungen für Vermittler von Immobiliendarlehen ab dem 21. März 2016
Was gilt künftig?
Die Vermittlung von Immobiliendarlehen ist weiterhin ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Regelungen hierzu wurden in dem neueingefügten § 34 i der Gewerbeordnung zusammengefasst.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
•Sachkundenachweis für Darlehensvermittler
•umfassende Informationspflicht der Vermittler
•verbessertes Widerrufsrecht
Zuständige Stellen für die Erlaubniserteilung sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) des jeweiligen Bezirks.
Nähere Informationen erhalten Sie von der IHK.
Regelungen für Wohnimmobilienverwalter ab dem 01.08.2018
Die bislang erlaubnisfreie Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter ist erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnispflicht gilt für Wohnungseigentums- und Mietwohnungsverwalter.
Neben der Zuverlässigkeit und den geordneten Vermögensverhältnissen muss der Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflicht unter Einschluss der Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden nachweisen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Gewerbezentralregisterauskunft (jeweils zu beantragen beim Einwohnermeldeamt bzw. Ordnungsamt des Wohnortes)
Bescheinigung in Steuerangelegenheiten (erhältlich beim zuständigen Finanzamt)
Förmliche Antragstellung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
500 € bis 1.500 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3245
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Telefon: +49 2452 13-3248
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Telefon: +49 2452 13-3250