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Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Beschreibung
Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.
Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).
Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen
Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung
Stellungnahme der Schule
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Eingliederungshilfen
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5016
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Telefon: +49 2452 13-5042
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Telefon: +49 2452 13-5023
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Telefon: +49 2452 13-5028
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Telefon: +49 2452 13-5083
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Telefon: +49 2452 13-5036
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Telefon: +49 2452 13-5084