Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Beschreibung

Die Leistungen umfassen behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die eine angemessene Beschulung gewährleisten sollen.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II).

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen

Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung

Stellungnahme der Schule

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen