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Oberflächengewässer

Beschreibung

Die Gewässer müssen unterhalten werden, um ihrer Funktion gerecht zu werden (ordnungsgemäßer Wasserabfluß, Aufgaben des Gewässers als Natur- und Landschaftsbestandteil). Zu den Unterhaltungsmaßnahmen gehören u.a. auch die Verbesserung und Erhaltung des Selbstreinigungsvermögens sowie die Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer. Die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung wird in Abstimmung mit dem Unterhaltungsträger und der Unteren Wasserbehörde festgelegt.

Die Unterhaltung der fließenden Gewässer obliegt im Kreisgebiet den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bzw. den bestehenden Wasserverbänden. Die Rur mit ihren Nebenläufen als Hauptvorfluter im Kreis wird vom Wasserverband Eifel-Rur mit Sitz in Düren (02421/494-0) unterhalten, die Schwalm mit ihren Nebenläufen vom Schwalmverband mit Sitz in Brüggen (02163/9543-0) und die Niers mit ihren Nebenläufen vom Niersverband mit Sitz in Viersen (02162/3704-0).

Vieles an Oberflächengewässern darf nicht ohne Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde durchgeführt werden. So sind z.B. Baumaßnahmen in Gewässernähe, Anlagen/Bauten an Gewässern, Wasserentnahme oder -einleitung genehmigungsbedürftig.

Antragsunterlagen sind mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig.