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Abfallentsorgungssatzung
Beschreibung
Der Kreis betreibt die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung auf der Grundlage der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg vom 20.04.2005. Diese Satzung wird in der Regel jährlich durch entsprechende Änderungssatzungen aktualisiert, rechtlichen Änderungen angepasst und schließlich vom Kreistag beschlossen.
Die Satzung regelt Einzelheiten der Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg, wie u.a. Umfang der Abfallentsorgung, Ausschluss bestimmter Abfallarten von der Entsorgung, Anschluss- und Benutzungszwang, Öffnungszeiten der Kreismülldeponie, usw.
Der jeweils geltende Satzungstext ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Abfallwirtschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6115
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Telefon: +49 2452 13-6113