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Jagdschein beantragen und verlängern

Beschreibung

Um auf die Jagd gehen zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Vor jeder Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung sieht der Gesetzgeber die Überprüfung verschiedener Voraussetzungen vor, die vom Antragsteller oder der Antragstellerin erfüllt werden müssen. Zu den Voraussetzungen zählen neben dem Vorliegen jagdrechtlicher Nachweise auch persönliche Voraussetzungen, z. B. die körperliche Eignung. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung müssen Sie bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines persönlich Kontakt mit der unteren Jagdbehörde aufnehmen. 
 

Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen: 

Die Antragsstellung für das nächste Jagdjahr ist ab 01.12. möglich, auch wenn der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nr. 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) noch nicht vorliegt. 
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Asylsystems am 31.10.2024 haben sich relevante Änderungen für die Ersterteilung sowie Verlängerung von Jagdscheinen ergeben. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 BJagdG ist um zusätzliche Erkenntnisstellen erweitert worden.
Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz kommt es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung. 
 

Eine sofortige Verlängerung ist nicht mehr möglich. 

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 BJagdG und §§ 5 und 6 Waffengesetz (WaffG) dürfen erst nach der Antragsstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.  Hier ist zunächst nur die Vorlage des Antragsformulars und eine Kopie des Personalausweises nötig.
 
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung übersenden Sie bitte den ausgefüllten Antrag (Antrag siehe Downloadbereich) sowie eine Kopie Ihres Personalausweises - gerne per E-Mail an  E-Mail  oder per Post an Kreis Heinsberg, Untere Jagdbehörde, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg. 
 
Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden Sie per E-Mail informiert und können dann online einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. 
Bei dem persönlichen Termin müssen dann zwingend alle Unterlagen (siehe unten) vorliegen.
 

Unterlagen:

  • Antragsformular (siehe Downloadbereich)
  • Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
  • Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung  (Versicherungsbestätigung) 
  • Bei Erstausstellung zusätzlich: 
    Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild

Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:

  • Antragsformular (siehe Downloadbereich)
  • Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis
  • Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung
  • Jagdschein Herkunftsland
  • Nachweis einer aktuell abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (nicht älter als drei Monate) für Deutschland (Versicherungsbestätigung)
  • Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
  • Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen)

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde (gerne mitschicken bei Antragstellung) 

  • Jagdschein des Herkunftslandes (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)

Falls das Ausstellungsdatum des Jagdscheines mehr als 3 Monate zurückliegt, ist eine

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes (z. B. Verklaring Omtrent het Gedrag) in deutscher Sprache oder Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (jeweils nicht älter als 3 Monate)

oder

  • Vorlage des Europäischen Feuerwaffenpasses (Kopie ausreichend/ nicht älter als 3 Monate) erforderlich.

Gültigkeitsdauer:

Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerjagdschein erteilt werden.

Gebühren:

  • Ein-Jahresjagdschein 45 €, Zwei-Jahresjagdschein 60 €, Drei-Jahresjagdschein 75 €
  • Jugendliche: Ein-Jahresjagdschein 25 €, Zwei-Jahresjagdschein 35 €
  • Tagesjagdschein 20 €
  • Ein-Jahresfalknerjagschein 25 €, Zwei-Jahresfalknerschein 35 €, Drei-Jahresfalknerschein 40 €
  • Ersatzjagdschein bei Verlust 35 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen