Jagdschein beantragen und verlängern
Beschreibung
Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen:
Eine sofortige Verlängerung ist nicht mehr möglich.
Bei dem persönlichen Termin müssen dann zwingend alle Unterlagen (siehe unten) vorliegen.
Unterlagen:
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis (Kopie ausreichend)
- Jagdscheinheft (evtl. zusätzlich aktuelles Lichtbild, sofern kein Eintrag zur Verlängerung mehr möglich ist)
- Nachweis einer abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
- Bei Erstausstellung zusätzlich:
Prüfungszeugnis, evtl. Nachweis kundige Person, Lichtbild
Unterlagen und Regelung für Ausländer, die im Ausland wohnen und im Kreis Heinsberg einen Jagdschein beantragen:
- Antragsformular (siehe Downloadbereich)
- Nachweis Identität durch Reisepass bzw. Personalausweis
- Nachweis über eine im Heimatstaat bestandene Jägerprüfung
- Jagdschein Herkunftsland
- Nachweis einer aktuell abgeschlossenen Jagdhaftpflichtversicherung (nicht älter als drei Monate) für Deutschland (Versicherungsbestätigung)
- Ggf. bereits ausgestellte deutsche Tages- oder Jahresjagdscheine
- Schriftliche Einladung zur Jagd (hieraus muss eindeutig hervorgehen, dass die Jagd im Kreis Heinsberg ausgeübt werden soll; andernfalls ist der Antrag wegen Unzuständigkeit abzulehnen)
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit bei der Waffenbehörde (gerne mitschicken bei Antragstellung)
- Jagdschein des Herkunftslandes (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
Falls das Ausstellungsdatum des Jagdscheines mehr als 3 Monate zurückliegt, ist eine
- unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes (z. B. Verklaring Omtrent het Gedrag) in deutscher Sprache oder Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (jeweils nicht älter als 3 Monate)
oder
- Vorlage des Europäischen Feuerwaffenpasses (Kopie ausreichend/ nicht älter als 3 Monate) erforderlich.
Gültigkeitsdauer:
Sowohl der Inländer-, als auch der Ausländerjagschein können als Tages- (14 Tage), Jahres- (1, 2 oder 3 Jahre), Jugend- oder Falknerjagdschein erteilt werden.
Gebühren:
-
Ein-Jahresjagdschein 45 €, Zwei-Jahresjagdschein 60 €, Drei-Jahresjagdschein 75 €
-
Jugendliche: Ein-Jahresjagdschein 25 €, Zwei-Jahresjagdschein 35 €
-
Tagesjagdschein 20 €
-
Ein-Jahresfalknerjagschein 25 €, Zwei-Jahresfalknerschein 35 €, Drei-Jahresfalknerschein 40 €
-
Ersatzjagdschein bei Verlust 35 €
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
-
- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-3245
-
-
Telefon: +49 2452 13-3209
-
-
Telefon: +49 2452 13-3250
-
-
Telefon: +49 2452 13-3248