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Kriegsopferfürsorge, Opferentschädigung, Soldatenversorgung sowie Infektionsschutz

Beschreibung

Leistungen der Kriegsopferfürsorge und des Sozialen Entschädigungsrechts (z.B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz, dem Infektionsschutzgesetz sowie dem Soldatenversorgungsgesetz), deren Aufgaben die früheren örtlichen „Fürsorgestellen für Kriegsopfer“ wahrgenommen haben, sind zum 01.01.2008 in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln (Hauptfürsorgestelle, aktuell beim Dezernat 5) übergegangen.

Für Rückfragen zum LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung kann man sich an folgende kostenlose Info-Hotline wenden:  0800 654 654 – 6   oder an den Landschaftsverband Rheinland unter der Tel.-Nr. 0221 809 – 5401.

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Landschaftsverbandes  Rheinland   „LVR“.

Anspruchsberechtigte, die keine Möglichkeit haben, ihre Anträge bzw. Anfragen direkt an den Landschaftsverband zu richten, können bei den örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen sowie beim hiesigen Amt für Soziales vorsprechen. Die dort gestellten Anträge werden dann an den Landschaftsverband Rheinland in Köln weitergeleitet.

Hinweis / Änderung:
Soldaten der Bundeswehr erhalten Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. 
Für sie ist ab 01.01.2015 das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zuständig.   -  BAPersBW – Referat VII 2.3 KOF

Kontakt-Adresse für den Bereich des Kreises Heinsberg:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
-Referat VII 2.3 KOF-
Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Telefonische Erreichbarkeit:
Bei Fragen zu Rentenleistungen und zur Kriegsopferfürsorge erreichen Sie die
Ansprechstelle unter der Tel.-Nr. 0211 – 959 – 2719.

Allgemeines können Sie unter SER@bundeswehr.org  erfahren.

Einzelberatungen können auch durch die nachstehende Mitarbeiterin im Amt für Soziales erfolgen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen