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Personalrat an Grundschulen

Beschreibung

Der örtliche Personalrat (öPR) hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen eingehalten werden. Dadurch wird der öPR zu Ihrem Ansprechpartner, aber auch zu einem Ansprechpartner für die Dienststellenleitung. 

  • Unser Vertretungsrecht betrifft das gesamte im Landesdienst beschäftigte schulische Personal: Lehrkräfte, Schulleitungen, Vertretungslehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte, MPTs, LAAs und Alltagshelfer*innen.

  • Der Personalrat vertritt Sie gegenüber der Dienststelle bei Beschwerden und Anliegen. Um Sie zu unterstützen, benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Mandat.

  • Darüber hinaus können Sie uns zu vielen schulischen, dienstrechtlichen, besoldungs- und tarifrechtlichen Themen ansprechen.

  • Der örtliche Personalrat unterstützt Ihre Anliegen auch über die Stufenvertretungen auf Bezirksebene (Bezirkspersonalrat) und beim Schulministerium (Hauptpersonalrat). Dies ist beispielsweise immer der Fall bei Versetzungsanträgen, Anträgen zur Teilzeit oder Beurlaubung.

  • Sie können uns in allen dienstlichen Angelegenheiten vertrauensvoll ansprechen.
    Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen