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Teilungsgenehmigungen

Beschreibung

Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde.

  • Antrag auf besonderem Vordruck
  • aktueller Lageplan auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Der Lageplan muss die erforderlichen Angaben und Darstellungen enthalten, er muss vom Vermessungs- und Katasteramt oder von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur gefertigt sein.
  • Bauzeichnungen, soweit zur Beurteilung erforderlich

Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:

Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.

Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.

Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Für die Teilungsgenehmigung sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen