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Finanzierte Fahrzeuge
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief für Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Finanzierung o.ä. bei einem Sicherungsgeber (Bank, Leasinggesellschaft o.ä.) hinterlegt.
- Der Sicherungsnehmer (i.d.R. der Fahrzeughalter) fordert den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der jeweiligen Stelle selbst an. Diese übersendet den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Zulassungsstelle.
- Aufgrund der unterschiedlichen Versandlaufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle unter der Telefon-Nr.: 02452/133611 oder per E-Mail nachzufragen, ob der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits eingetroffen ist.
Zusätzlich zu den Gebühren für die jeweilige Zulassungs- bzw. Änderungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und Rücksendung des Fahrzeugbriefes bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II Gebühren in Höhe von 15,30 € an.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611