Suche
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beschreibung
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind (§ 67 SGB XII).
Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen (§ 68 SGB XII).
Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem Ziel, betroffene Personen zur Selbsthilfe zu befähigen. Dazu können u. a. gehören:
- Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (z. B. durch vorübergehende Leistungen für ungedeckte Unterkunftskosten während einer vorübergehenden Unterbringung/Inhaftierung),
- Leistungen des ambulant betreuten Wohnens in Form von Dienstleistungsstunden,
- Leistungen in stationären Einrichtungen nach §§ 67 ff. SGB XII (z. B. Mutter-Kind-Wohngemeinschaften, Frauenwohngruppen, Schlafplätze für Wohnungslose).
Der Landschaftsverband Rheinland ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig, wenn die Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung oder in einer Einrichtung zur teilstationären Betreuung zu gewähren ist, solange der Leistungsberechtigte das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
In allen übrigen Fällen ist für die Gewährung der Hilfe der Kreis Heinsberg als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Leistungen zum Lebensunterhalt
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-5034
-
-
Telefon: +49 2452 13-5062