Nahverkehrsplanung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist planungspflichtiger Aufgabenträger im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) und als solcher verpflichtet gem. ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan (NVP) zur Sicherung und Verbesserung des ÖSPV als Planungsinstrument aufzustellen und ggf. fortzuschreiben.
Der Kreis Heinsberg ist der vorgenannten Verpflichtung im Dezember 1997 mit der Erstellung des 1. Nahverkehrsplans für das Kreisgebiet nachgekommen. Der Kreistag hat am 08.07.2025 dessen vierte Fortschreibung einstimmig beschlossen.
Der Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg definiert den Rahmen und die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Die vierte Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Heinsberg hat zunächst das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiterzuentwickeln, sie unter Beachtung des Demographischen Wandels zukunftsfähig auszugestalten sowie gleichzeitig auch eine angemessene Grundversorgung sicher zu stellen. Dabei sollen neben den Entwicklungen beim On-Demand-Verkehr im Kreis, dem MultiBus, den Stadtbus-Verkehren sowie der Schnellbusoffensive auch die Ausbauplanungen von SPNV-Leistungen der zuständigen Zweckverbände go.Rheinland und VRR in der Region Aachen/ Mönchengladbach Berücksichtigung finden.
Insgesamt ist dies als „Maßnahmenpaket zum Deutschlandticket“ zu verstehen, als ein attraktives, kreisweites ÖPNV-Grundnetz für alle Bürger/innen des Kreises, welches mit auf die entsprechenden Kundenbedürfnisse ausgerichteten Angeboten ergänzt wird. Durch eine differenzierte Ausgestaltung und Verknüpfung der Angebote wird das Gesamtnetz der öffentlichen Verkehrsleistungen (SPNV/ÖPNV) im Gebiet des AVV gestärkt und somit attraktiver für die Bürger gestaltet. Besonders im Fokus steht zudem die Umsetzung gesetzgeberischer Vorgaben zum weiteren barrierefreien Ausbau des ÖPNV. Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Niveau des ÖPNV zu halten, auszubauen sowie dessen Finanzierung zu sichern. ÖPNV ist eine öffentliche Dienstleistung und steht unter der Vorgabe einer sparsamen und effizienten Mittelverwendung.
Daher müssen bei der Entscheidung über die Art und den Umfang der Leistung auch Kostenbetrachtungen einbezogen werden, die mit den kommunalen Haushalten im Kreis Heinsberg in Einklang gebracht werden müssen.
Der Nahverkehrsplan umfasst einen mittelfristigen planerischen Betrachtungszeitraum. Kern des Nahverkehrsplans sind die vorgenannten planerischen Inhalte, deren Umsetzung im Zeitrahmen bis 2026 angestrebt wird. Die Konkretisierung der Fahrplanmaßnahmen erfolgt weiterhin jährlich im Rahmen der üblichen Abstimmungsprozesse im AVV, u.a. im regionalen AVV-Beirat für den Kreis Heinsberg.
Gleichzeitig integriert und harmonisiert der Nahverkehrsplan die unterschiedlichen Aktivitäten von Kreis, Städten und Gemeinden, damit der Bevölkerung ein angemessenes, dem Bedarf entsprechendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird die Mobilität der Bevölkerung sichergestellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Kreis Heinsberg werden erhalten bzw. verbessert.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Planung, Mobilität und Klimaschutz
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6129