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Nahverkehrsplanung
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist planungspflichtiger Aufgabenträger im Öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) und als solcher verpflichtet gem. ÖPNVG NRW einen Nahverkehrsplan (NVP) zur Sicherung und Verbesserung des ÖSPV als Planungsinstrument aufzustellen und ggf. fortzuschreiben.
Der Kreis Heinsberg ist der vorgenannten Verpflichtung im Dezember 1997 mit der Erstellung des 1. Nahverkehrsplans für das Kreisgebiet nachgekommen. Am 17.12.2015 hat nun der Kreistag dessen dritte Fortschreibung einstimmig beschlossen.
Der Nahverkehrsplan des Kreises Heinsberg definiert den Rahmen und die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet. Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Niveau des ÖPNV zu halten, auszubauen sowie dessen Finanzierung zu sichern. ÖPNV ist eine öffentliche Dienstleistung und steht unter der Vorgabe einer sparsamen und effizienten Mittelverwendung. Daher müssen bei der Entscheidung über die Art und den Umfang der Leistung auch Kostenbetrachtungen einbezogen werden, die mit dem Haushalt des Kreises Heinsberg in Einklang gebracht werden müssen.
Gleichzeitig integriert und harmonisiert der Nahverkehrsplan die unterschiedlichen Aktivitäten von Kreis, Städten und Gemeinden, damit der Bevölkerung ein angemessenes, dem Bedarf entsprechendes ÖPNV-Angebot zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird die Mobilität der Bevölkerung sichergestellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Kreis Heinsberg werden erhalten bzw. verbessert.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Planung, Mobilität und Klimaschutz
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6129