BAföG für schulische Ausbildungen (einschließlich Praktika) im Inland
Beschreibung
Für Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist hiervon abweichend das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Bitte wenden Sie sich möglichst bereits 3 Monate vor Beginn der schulischen Ausbildung direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dort erfolgt eine individuelle Beratung über zu fördernde schulische Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mögliche Leistungen sind grundsätzlich abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die nachfolgend genannten Mitarbeiter/innen sind für Vorgänge mit den folgenden Anfangsbuchstaben (Nachname) zuständig:
Frau Dammers - A, H, L, O, P, Q, R, T, W
Frau van Helden - C, F, G, I, J, K, N, U, V, X, Y, Z
Frau Jaf - B, D, E, M, S, Sch, St
- Antrag mit schulischem und beruflichen Werdegang (Formblatt 1)
- Schulbescheinigung (Formblatt 2)
- Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3)
Alle Antragsformulare finden Sie auf der nebenstehenden Webseite.
HINWEIS ZUR BEARBEITUNG IHRER ANTRÄGE
Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist für Sie per E-Mail erreichbar.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Soziales BAFöG / Haushalt
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5047
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Fax: +49 2452 1388-5047
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Telefon: +49 2452 13-5048
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Fax: +49 2452 1388-5048
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Telefon: +49 2452 13-5064
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Fax: +49 2452 1388-5064