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Hilfe für junge Volljährige

Beschreibung

Die Hilfe für junge Volljährige wird zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt, wenn und solange sie wegen der individuellen Situation notwendig ist. Die Hilfe kann stationär, teilstationär oder ambulant gewährt werden.

Antrag auf Gewährung der Hilfe und Nachweise über Einkommen und Vermögen (z. B. Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Sparbuch )

Der junge Volljährige wird zu den Kosten herangezogen (Kostenbeitrag). Der Kostenbeitrag wird aus dem Einkommen und Vermögen berechnet. Hier gelten die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes über Einkommen und Vermögen. Sofern gegenüber den Eltern ein Unterhaltsanspruch besteht, werden auch die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung zu den Kosten herangezogen. Bei ambulanten Hilfen entfällt eine Heranziehung zu den Kosten.

Zuständige Einrichtungen