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Hygieneüberwachung von öffentlichen Badegewässern

Beschreibung

Öffentliche Badegewässer unterliegen einer Badewasserqualitätsbeurteilung. Die im Kreis Heinsberg zugelassenen Badegewässer werden in jeder Badesaison (15. Mai - 15. September) durch das Kreisgesundheitsamt nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/ 7/ EG auf ihre Wasserqualität und ihre ordnungsgemäße Bewirtschaftung überprüft. Die aktuellen Überwachungsdaten zur Badegewässerqualität sind über die nachfolgende Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Naturschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) abrufbar.

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