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Bauleitplanung/planungsrechtliche Beurteilungen im Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

Die planungsrechtliche Beurteilung der kommunalen Bauleitplanung ist für die Prüfung der Baugenehmigung eines konkreten Vorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben regelt das Bauplanungsrecht (§§ 30 ff Baugesetzbuch - BauGB).

Die für das Bauen wesentlichsten Auswirkungen haben Bebauungspläne, da sie die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches konkret regeln.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen liegt ausnahmslos in der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden (verfassungsrechtlich garantierte kommunale Planungshoheit) - auch in den Städten Wassenberg und Übach-Palenberg sowie den Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht, für die der Kreis Heinsberg als Bauaufsicht tätig ist.

Die Koordination und Begleitung von Verfahren zur Bauleitplanung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinsichtlich der vom Kreis Heinsberg zu vertretenden öffentlichen Belange erfolgt organisatorisch durch das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen