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Brandschutzdienststelle

Beschreibung

Im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr nimmt der Kreis Heinsberg -auch für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden- im Kreisgebiet die Aufgaben einer Brandschutzdienststelle wahr.

Hier werden im Wesentlichen folgende Aufgaben erledigt:
- Brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
- Brandschutztechnische Konzeptprüfung im Baugenehmigungsverfahren
- Beratung von Bauherren, Architekten, Fachplanern und Bauaufsichtsbehörden
- Betreuung, Aus- und Fortbildung sowie Unterstützung der Brandschutztechniker der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Unterstützung bei Abnahmen und gesetzlich vorgeschriebenen baulichen Überprüfungen in Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden
- Mitarbeit bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen