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Leistungen zur sozialen Teilhabe

Beschreibung

Die Hilfen dienen dazu, die behinderungsbedingten Einschränkungen dergestalt zu mildern, dass dem Betroffenen entsprechend seiner Möglichkeiten eine Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird.

Der Kreis Heinsberg ist als Träger der Eingliederungshilfe zuständig für Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach §§ 113 SGB IX ff. für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (wesentlichen) geistigen oder körperlichen Behinderung bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Sekundarstufe II). Für Menschen, die ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen haben, liegt die sachliche Zuständigkeit beim Landschaftsverband Rheinland.

Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen

Diagnostik bzw. fachärztliche Bescheinigung

Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen