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Halterauskunft

Beschreibung

Sie hatten einen Unfall mit einem im Kreis Heinsberg zugelassenen Fahrzeug, oder Ihr Fahrzeug wurde durch ein im Kreis Heinsberg zugelassenes Fahrzeug beschädigt und Sie möchten den Namen und die Anschrift des Halters bzw. der Versicherungsgesellschaft in Erfahrung bringen.

  • Schriftliche Schilderung der Gründe weshalb die Auskunft gewünscht wird.
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (bei persönlicher Vorsprache)

Aufgrund § 39 Straßenverkehrsgesetz ist die Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten nur zulässig, wenn sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße dienen.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen