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Betriebserlaubnisse Erteilung/Verlust
Beschreibung
Bevor ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf, ist die Betriebserlaubnis zu erteilen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen erfolgt dies im Normalfall durch die Zulassung.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen erfolgt die Erteilung ebenso, wenn eine Betriebserlaubnis durch den Hersteller ausgestellt wurde. Wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ein Betriebserlaubnisvordruck ausgehändigt, muss dieser dann durch die Zulassungsstelle abgestempelt werden.
Erteilung:
- Betriebserlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Verlust:
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Nachweis über:
- Baujahr
- Hersteller
- Fahrzeugidentifizierungs-Nr.
- Typ
- Ausführung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei ist nicht erforderlich. Die Prüfung des Fahrzeuges erfolgt im Rahmen der Bearbeitung in der Zulassungsstelle.
- Bei Verlust einer Betriebserlaubnis wird nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Hersteller ausgestellt.
- Bei Fahrzeugen, die bereits älter als zehn Jahre sind, wird eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt.
10,00 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611