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Rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Beschreibung
Sie besitzen einen oder mehrere Oldtimer (älter als 30 Jahre) und möchten diese/n zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen nutzen.
- Formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
- Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung/en Teil II bzw. Fahrzeugbrief/e (sollte/n kein/e Zulassungsbescheinigung/en Teil II bzw. Fahrzeugbrief/e vorhanden sein, ist ein/sind Eigentumsnachweis/e wie Originalrechnung oder Kaufvertrag vorzulegen)
- Gutachten gem. § 12 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und der Zuverlässigkeit ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.
- Das rote Kennzeichen kann von Besitzern von mehreren Oldtimer - Fahrzeugen als Wechselkennzeichen genutzt werden. Wenn für die verschiedenen Fahrzeuge unterschiedliche Kennzeichengrößen erforderlich sind, können bis zu vier Kennzeichenschilder ausgegeben werden. Es darf jedoch immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen.
- Die Zulassungsstelle gibt ein Fahrzeugscheinheft (Gültigkeitsdauer 2 Jahre) aus, in dem die vorher festgelegten Fahrzeugdaten eingetragen sind. Über jede Fahrt sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen, die in ein Fahrtenbuch einzutragen sind. Nach Ablauf der Gültigkeit sind das Fahrzeugscheinheft, das Fahrtenbuch und Nachweise über die Teilnahme an entsprechenden Oltdimerveranstaltungen vorzulegen. Bei Änderung des Fahrzeugbestandes wird ein neues Fahrzeugscheinheft ausgestellt.
- Sie dürfen diese Kennzeichen nutzen, um an Veranstaltungen teilzunehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von diesen Veranstaltungen. Außerdem sind Fahrten anläßlich der Prüfung der Fahrzeuge durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges, Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges erlaubt.
222,90 €
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611