Veräußerung eines Fahrzeuges
Beschreibung
Sie haben Ihr Fahrzeug veräußert.
Veräußerungsmitteilung oder Kopie des Kaufvertrages
- Als Halter eines Fahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Veräußerung eines noch zugelassenen Fahrzeuges der kennzeichführenden Zulassungsstelle mitzuteilen.
 - Hierzu übersenden Sie bitte deutlich lesbar eine vorbereitete Veräußerungsmitteilung oder eine Fotokopie des Kaufvertrages. Wichtig ist, dass im jeweiligen Schriftstück ausdrücklich vermerkt ist, dass Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein an den Erwerber übergeben wurden und dass Käufer und Verkäufer beide das Schriftstück unterschrieben haben.
 - Sie können jedoch auch gerne unseren Download-Service nutzen und ein Muster der Veräußerungsmitteilung ausdrucken.
 
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Zuständige Einrichtungen
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                                             Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten 
                                            
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- Valkenburger Straße 45
 - 52525 Heinsberg
 
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611