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Kindergarten - Elternbeiträge

Beschreibung

Eltern von Kindern, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge zu den Jahresbetriebskosten (Elternbeiträge) zu entrichten. Das Einkommen wird Einkommengruppen zugeordnet. Das Kreisjugendamt erhebt für seinen Bereich die Elternbeiträge. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes bestehen 60 Kindergärten. Der Kreis unterhält keine eigenen Tagerseinrichtungen für Kinder. Träger von Kindergärten sind die Kommunen Gangelt, Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg und Wegberg sowie die Kirchengemeinden, die Träger der freien Wohlfahrtspflege und Elternvereine.

Elternbeitragssatzung in der Neufassung vom 20.06.2023

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und aktuelle Einkommensnachweise (Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen).

Elternbeiträge gemäß der Elternbeitragssatzung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen