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Einreichen einer elektronischen Rechnung

Beschreibung

Rechnungen können in elektronischer Form (E-Rechnung) an die Kreisverwaltung Heinsberg gesendet werden. Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. 

- Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen 

- § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW). 

- § 4 Absatz 3 E-Rechnungsverordnung (ERechV)

Bitte senden Sie E-Rechnungen nicht direkt per E-Mail an die Kreisverwaltung Heinsberg, sondern nur über das vorgenannte E-Rechnungsportal NRW (s. Voraussetzungen).

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die jeweilige Kontaktperson der Kreisverwaltung, mit der die bisherige Korrespondenz/Auftragserteilung/Rechnungsstellung abgewickelt wurde. 

Allgemeine Anfragen über: 02452 / 13 - 0

Leistungserbringer, die eine E-Rechnung an die Kreisverwaltung Heinsberg senden möchten, übermitteln diese bitte ausschließlich an das E-Rechnungsportal des Landes NRW. Der Versand kann per E-Mail über folgende E-Mail-Adresse erfolgen: eingang@erechnung.nrw 

Alternativ kann das Weberfassungsmodul genutzt werden, das über folgende Internetadresse aufgerufen werden kann: https://erechnung.nrw 

Im Anschluss wird die E-Rechnung vom Landesportal an die Kreisverwaltung Heinsberg weitergeleitet.

Die Rechnung muss im gültigen Format XML vorliegen, das auch XRechnung oder XML-Rechnung genannt wird. 

Bei der Rechnungsstellung muss folgende Leitweg-ID der Kreisverwaltung Heinsberg angegeben werden: 053700016016-39001-05 

Zuständige Einrichtungen