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Ausländerbehörde

Beschreibung

Das Ausländeramt der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die im Kreis Heinsberg wohnenden und lebenden Ausländerinnen und Ausländer zuständig

Die ausländischen Mitbürger werden in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten, basierend auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften von der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg betreut. 

Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 71 Abs. 1 Satz 1 AufenthG i. V. m. § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 14 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen vom 10.09.2019 (GV. NRW. S. 593/SGV. NRW. 26) in der aktuell gültigen Fassung.

Ab dem 01.05.2025 können Vorsprachen ohne Termin zu den Öffnungszeiten nur für folgende Anliegen erfolgen:
- Einreichung von Unterlagen/Dokumenten
- Adressänderungen
- Übertragungen von Niederlassungserlaubnissen
- Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen
- Sämtliche Duldungs- und Gestattungsangelegenheiten; ausgenommen ist die Beantragung von Aufenthaltstiteln
Andernfalls kann eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung durch die Ausländerbehörde erfolgen.

Jede Ausländerin und jeder Ausländer muss mit dem Hauptwohnsitz im Kreisgebiet angemeldet sein. Zum Kreisgebiet gehören die 10 Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.

Zuständige Einrichtungen