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Immissionsschutz
Beschreibung
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Seit dem 01.01.2008 ist die Kreisverwaltung Heinsberg Ihr Ansprechpartner für die Belange des Immissionsschutzes. Wir kümmern uns um die Genehmigung und Überwachung vieler technischer Anlagen, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können. Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere technische Anlagen müssen bestimmte Anforderungen einhalten, damit die Umwelt oder die Nachbarn nicht gefährdet oder belästigt werden. Hierzu zählen landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen, wie auch Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.
Für die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Heinsberg fallenden Anlagen nimmt der Kreis Heinsberg diese Aufgaben für alle Städte und Gemeinden wahr.
Für immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu gewerblichen Anlagen oder auch im Rahmen von Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontaktpersonen.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauen und Wohnen Immissionsschutz
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6354
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Telefon: +49 2452 13-6353
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Telefon: +49 2452 13-6336
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Telefon: +49 2452 13-6351
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Telefon: +49 2452 13-6355
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Telefon: +49 2452 13-6356
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Telefon: +49 2452 13-6352