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Immissionsschutz

Beschreibung

Der Immissionsschutz dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen sowie sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Zu Immissionen zählen insbesondere Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen. Schädlich sind Umwelteinwirkungen dann, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hervorzurufen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazugehörigen Verordnungen geregelt.
Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein langfristig erträgliches Maß zu beschränken. Dadurch werden die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und gesunde Lebensverhältnisse erhalten. Der Immissionsschutz trägt somit wesentlich zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz und zur Vorsorge gegen Geruchs- und Schadstoffbelastungen bei.
Der Kreis Heinsberg ist seit dem 1. Januar 2008 als Untere Umweltschutzbehörde für den anlagenbezogenen Immissionsschutz zuständig. Zu den Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde gehören insbesondere:

  • Genehmigung und Überwachung technischer, gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen
  • Beratung von Unternehmen, Fachbehörden und Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Immissionsschutzes
  • Bearbeitung von Beschwerden, z. B. über Lärm, Gerüche oder Erschütterungen, verursacht durch gewerbliche Anlagen
  • Beteiligung an Bauleitplanungen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Gewerbe und Wohnbebauung

Zu den genehmigungs- und überwachungspflichtigen Anlagen zählen insbesondere Biogasanlagen, Windenergieanlagen, Tierhaltungsbetriebe, Abfallbehandlungs- und Schrottplätze, Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Baustoffrecyclinganlagen sowie Energieerzeugungsanlagen.
Für die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Heinsberg fallenden Anlagen nimmt der Kreis Heinsberg diese Aufgaben für alle Städte und Gemeinden wahr.

Für immissionsschutzrechtliche Fragestellungen zu gewerblichen Anlagen oder auch im Rahmen von Nachbarschaftsbeschwerden über gewerbliche Anlagen wenden Sie sich bitte an nebenstehende Kontaktpersonen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen