Ehrenamtliche Vormundschaften
Beschreibung
Das Jugendamt hat die Aufgabe, den am besten geeigneten Vormund für das Kind/den Jugendlichen zu ermitteln und bereitet engagierte Bürger in Gesprächen und Schulungen auf die Aufgabe der ehrenamtlichen Vormundschaft vor. Nach der Übernahme der Vormundschaft werden die Ehrenamtlichen bei ihren Aufgaben durch das Jugendamt beraten, unterstützt und begleitet.
Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt. Jedoch können ehrenamtliche Vormünder einen Anspruch Aufwandsentschädigung geltend machen. Im Rahmen der Tätigkeit besteht für sie ein umfangreicher Versicherungsschutz aufgrund der bestehenden Sammel-Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich bestellte Vormünder des Landes NRW
1773 BGB ff.
Zuständige Einrichtungen
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Kreisjugendamt Koordinierungsstelle
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5172
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Fax: +49 2452 1388-5172
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Telefon: +49 2452 13-5184
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Fax: +49 2452 1388-5184