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Artenschutz, allgemeiner Überblick
Beschreibung
Das Artenschutzrecht stellt innerhalb des Naturschutzrechtes eine eigene Abteilung dar. Es gliedert sich in zwei Bereiche:
- nationaler Artenschutz: Schutz der hier heimischen wildlebenden Arten, Erhalt und Schaffung von Lebensräumen für wild lebende Tier- und Pflanzenarten (Biotopschutz)
- internationaler Artenschutz: Schutz der nicht heimischen Arten (Exoten) vor unkontrolliertem Zugriff, Handel oder Vernichtung (Washingtoner Artenschutzabkommen)
Der größte Informationsbedarf besteht bei den heimischen Arten im Spätsommer bezüglich des Umgangs mit Wespen und Hornissen. Bei den internationalen Arten sind es die Landschildkröten und die Graupapageien, die sich im Kreis Heinsberg großer Beliebtheit erfreuen.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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