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Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut
Online-AntragBeschreibung
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an erhöhten Bedarf und zunehmende Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation gewährt das Land NRW dem Kreis Heinsberg Billigkeitsleistungen, die u. a. eingesetzt werden können für die Unterstützung der Sozial- und Schuldnerberatung sowie die Unterstützung der sozialen Infrastruktur (wie z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc.).
Nähere Einzelheiten können den nebenstehend verlinkten FAQ sowie den Richtlinien des MAGS NRW zum Stärkungspakt NRW entnommen werden.
Richtlinie zur Gewährung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ("Stärkungspakt NRW")
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Dezernat III
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Dezernent/in
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Telefon: +49 2452 13-3000