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Jugendhilfeplanung
Beschreibung
Das Planungsteam besteht im Kern aus der Leitung des Jugendamtes, der Jugendhilfeplanungsfachkraft und einem Controller. Das Planungsteam entwickelt Ziele nach Aufgabenstellungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und stimmt diese Leistungen mit den Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss ab.
Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind:
- Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihren Familien durch präventive und begleitende Maßnahmen
- Schaffung von geeigneten Instrumenten und Verfahren zur Einrichtung, Koordination und Evaluation dieser Maßnahmen
- Etablierung von Organisationsentwicklungsverfahren, verbindlichen Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den Kooperationspartnern, intern und extern.
- Entwicklung eines Gesamtplanungskonzeptes unter Einbeziehung der freien Träger der Jugendhilfe und der Stadtjugendämter im Kreis
Planungsfelder der Jugendhilfeplanung sind:
- Planungsfeld1: Unterstützungsangebote für werdende und junge Eltern (Frühe Hilfen)
- Planungsfeld 2 Kinderbetreuung ( Kindertagesstätten und Kindertagespflege)
- Planungsfeld 3 Unterstützungsangebote zum gelingenden Aufwachsen in schwierigen Situationen und Krisen, (Allgemeiner sozialer Dienst, Pflegekinderdienst),
- Integration von Kindern und Jugendlichen (besondere Förderbedarfe, Flucht und Migration, Schulsozialarbeit)
- Vormundschaften und Pflegschaften
- Präventive Angebote entlang der Entwicklungskette von 0-27 Jahren, (Kinder- und Jugendförderung, erz. Kinder- und Jugendschutz, Kinder stark, Koordinationsstelle Kinderschutz)
Wesentliche Aufgaben der Jugendhilfeplanung für alle Planungsfelder:
- Bestandserhebung von Jugendhilfeangeboten (bedarfsdeckend, kein Überangebot)
- Bedarfsermittlung (passend für alle Adressaten und Altersstufen)
- Maßnahmen- und Angebotsplanung (Quantitativ, qualitativ, mit Beteiligung der Adressaten)
- Qualitätssicherung (verbindlich, innovativ, systematisch)
- Abstimmung mit anderen Planungsbereichen wie Städteplanung, Schulentwicklungs- planung, Umwelt- und Verkehrsplanung etc.
- Information der entsprechenden politischen Gremien und des Jugendhilfeausschusses
- Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans in Kooperation mit der Kinder- und Jugendförderung
Kinder und Jugendstärkungsgesetz SGB VIII §79-81 Gesamtverantwortung Jugendhilfeplanung, Bestands- und Bedarfsermittlung von Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen, strukturelle Zusammenarbeit, Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zuständige Einrichtungen
- Kreisjugendamt Jugendhilfeplanung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: +49 2452 13-5176