Bewachungsgewerbe
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf einer Erlaubnis.
Die so beschriebene gesetzliche Definition des Bewachungsgewerbes weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus. Es gehören zum Bewachungsgewerbe z. B. die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung, Überwachung von Veranstaltungen, Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, der Personenschutz und auch die Bewachung von Industrieanlagen.
100,00 Euro bis 5.000,00 Euro
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Zuständige Einrichtungen
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Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3263