Suche
Bewachungsgewerbe
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf einer Erlaubnis.
Die so beschriebene gesetzliche Definition des Bewachungsgewerbes weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten aus. Es gehören zum Bewachungsgewerbe z. B. die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudeüberwachung, Überwachung von Veranstaltungen, Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, der Personenschutz und auch die Bewachung von Industrieanlagen.
100,00 Euro bis 5.000,00 Euro
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-3263