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Eingliederungshilfe

Beschreibung

Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Ihre Aufgabe ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.

Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Sprechzeiten: Montag – Freitag von 07:00 – 11:00 Uhr
Ansprechpartner:
Frau Feik
Tel: +49 2452 13-5182
Außerhalb der Sprechzeiten nehmen Sie bitte Kontakt auf über die E-Mail Adresse

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen