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Flüchtlingsarbeit

Beschreibung

Das Kreisjugendamt ist zuständig für unbegleitete minderjährige Ausländer, die dem Jugendamt vom Landesjugendamt zur Betreuung zugewiesen werden.

Das Jugendamt ist verpflichtet, die zugewiesenen Kinder und Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt wird durch Beschluss deszuständigen Familiengerichts Vormund.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen