Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Geldleistungen an Arbeitnehmer/Innen

Beschreibung

Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden:

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz,
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung,
  • in besonderen Lebenslagen.
  • Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages 
  • Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag

Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen