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Jährliche Streckenmeldung Jagd

Beschreibung

Als jagdausübungsberechtigter Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg sind Sie verpflichtet, die dort angefallene jährliche Jagdstrecke eines jeden Jagdjahres (01.04. – 31.03.) bis spätestens zum 15.04. des Folgejagdjahres vollständig an die untere Jagdbehörde zu melden. Tragen Sie dazu die Abschüsse des abgelaufenen Jagdjahres aus Ihrem Jagdbezirk in den dazu verlinkten Streckenmeldebogen ein.

Sollten Sie mehrere Jagdbezirke gepachtet haben, beachten Sie, dass für jedes Jagdrevier eine eigenständige Streckenmeldung auszufüllen und einzureichen ist.

Pachten Sie einen Jagdbezirk zusammen mit einem oder mehreren Mitpächtern, ist von den Pächtern nur ein gemeinsamer Streckenmeldebogen einzureichen.

Über die Onlinedienstleistung „Streckenmeldung online“ senden Sie den vollständig ausgefüllten Bogen automatisch an die Untere Jagdbehörde.

Alternativ können Sie Ihre Streckenmeldung auch als die PDF-Datei an Mailanschrift ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de senden.

Als dritte und letzte Möglichkeit steht Ihnen der Postversandt Ihrer ausgedruckten Streckenmeldung an die Untere Jagdbehörde, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, offen.

§ 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz

Streckenmeldebogen Jagd

15.04. des Folgejagdjahres

Sie sind Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg

Ordnungsamt, Kreis Heinsberg

17.04.2023

Kreis Heinsberg

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen