Nachtarbeitsgenehmigung
Beschreibung
Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheit der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImSchG NRW) geregelt. Ziel des Gesetzes ist es, nächtliche Lärmbelastungen zu minimieren und eine ungestörte Nachtruhe für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr alle Tätigkeiten untersagt sind, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dazu zählen insbesondere lärmintensive Arbeiten oder sonstige Betätigungen, die zu vermeidbarem Lärm führen können.
Ausnahmen vom Verbot der Nachtruhe:
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot vor. Dazu gehören:
- Ernte- und Bestellungsarbeiten, die aus betrieblichen oder witterungsbedingten Gründen notwendig sind. Diese dürfen in den Zeiträumen 05:00 bis 06:00 Uhr sowie 22:00 bis 23:00 Uhr durchgeführt werden.
- Tätigkeiten, die der Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes dienen, beispielsweise bei akuten Gefahrenlagen oder zur Abwendung erheblicher Schäden.
Gewerbliche und wirtschaftliche Tätigkeiten:
Handelt es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung, besteht die Möglichkeit, auf Antrag weitere Ausnahmen zuzulassen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft auf ein notwendiges Maß beschränkt werden.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zu möglichen Auflagen sind dem entsprechenden Merkblatt zu entnehmen.
Das Antragsformular können Sie per Post an:
Kreisverwaltung Heinsberg
Amt für Bauen und Wohnen
- Immissionsschutz -
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg
oder
per E-Mail an:
Immissionsschutz@kreis-heinsberg.de
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Bauen und Wohnen Immissionsschutz
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6355
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Fax: +49 2452 1388-6355
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Telefon: +49 2452 13-6327
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Fax: +49 2452 1388-6327