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Zahlungsabwicklung
Beschreibung
Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Kreisverwaltung Heinsberg obliegt der Kreiskasse. Das sind jährlich etwa 260 Mio. €, die sowohl in der Einnahme als auch in der Ausgabe abgewickelt werden müssen.
Den Zahlungspflichtigen stehen für die Überweisung der zu zahlenden Beträge folgende Girokonten zur Verfügung:
Kreissparkasse Heinsberg
BIC: WELADED1ERK
IBAN: DE76 3125 1220 0000 0002 73
Postbank Köln
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE97 3701 0050 0025 4405 03
Geben Sie bitte bei Überweisungen das Kassenzeichen exakt an, damit fehlerhafte Verbuchungen weitestgehend vermieden werden können. Fehlerhafte Verbuchungen können dazu führen, dass gegen Zahlungspflichtige trotz Begleichung der Forderung Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden.
Sie können Ihre Zahlungen an den Kreis Heinsberg auch schnell und bequem mit dem Lastschrifteinzugverfahren erledigen. Erteilen Sie der Kreiskasse dazu die Ermächtigung, die von Ihnen zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten Ihres Bankkontos per Lastschrift einzuziehen.
Für Sie ergeben sich folgende Vorteile:
- keine Überwachung Ihrer Zahlungstermine,
- keine Änderung Ihrer Daueraufträge,
- keine Kosten für Daueraufträge,
- keine Säumnisfolgen bei verspäteter Zahlung (Voraussetzung: Kontodeckung).
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen Zahlungsabwicklung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-2017
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Telefon: +49 2452 13-2034
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Telefon: +49 2452 13-2039
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Telefon: +49 2452 13-2022
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Telefon: +49 2452 13-2018