Tempo 100km/h Plakette
Beschreibung
Sie möchten für Ihre Fahrzeugkombination eine Erlaubnis beantragen, Ihr Gespann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einer Höchstgewindigkeit von 100 km/h betreiben zu können.
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I bzw. Fahrzeug-brief und -schein des Anhängers
 - Gutachten gem. § 13 FZV oder § 6 StVZO einer amtlichen Prüforganisation (bei gebrauchten Fahrzeugen)
 - Bescheinigung des Anhängerherstellers, dass die Vorraussetzungen der 9. Ausnahmeverordung zur StVO erfüllt wird (bei erstmaliger Zulassung des Anhängers)
 
- Die Vorsprache kann unter Vorlage einer Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
 - Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
- PKW mit Anhänger
 - mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
 
 - Die Fahrzeugkombination ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation vorzuführen. Diese überprüft die technischen Voraussetzungen und stellt ggfs. ein Gutachten gem. § 6 StVZO bzw. § 13 FZV zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.
 - Bei der Zulassungsstelle wird eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgnommen und das 100 km/h - Geschwindigkeitsschild mit der entsprechenden Plakette versehen.
 
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Zuständige Einrichtungen
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                                             Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten 
                                            
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- Valkenburger Straße 45
 - 52525 Heinsberg
 
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de 
 - E-Mail:
 
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611