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Abfallwirtschaft - Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder

Beschreibung

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Personen, die gegen abfallrechtlicheBestimmungen verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Dies kann z. B. sein:

 Illegale Abfallablagerungen

  • Illegale Verbrennungen von Abfällen
  • Transport von nicht gefährlichen Abfällen ohne vorherige Anzeige
  • Transport von gefährlichen Abfällen ohne vorherige Erlaubnis
  • Transport und Sammlung von Elektroaltgeräten
  • Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen ohne vorherige Anzeige
  • Transport und Beförderung von Abfällen ohne entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs („A-Schild“)

Daneben können auch weitere Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen geahndet werden, z. B. Verstöße gegen das KrWG, das VerpackG, die GewAbfV, die NachwV, die AbfAEV und die AltfahrzeugV.“

Zuständige Einrichtungen