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Abfallwirtschaft - Ordnungswidrigkeiten/Bußgelder
Beschreibung
Personen, die gegen abfallrechtlicheBestimmungen verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Dies kann z. B. sein:
Illegale Abfallablagerungen
- Illegale Verbrennungen von Abfällen
- Transport von nicht gefährlichen Abfällen ohne vorherige Anzeige
- Transport von gefährlichen Abfällen ohne vorherige Erlaubnis
- Transport und Sammlung von Elektroaltgeräten
- Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von Abfällen ohne vorherige Anzeige
- Transport und Beförderung von Abfällen ohne entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs („A-Schild“)
Daneben können auch weitere Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen geahndet werden, z. B. Verstöße gegen das KrWG, das VerpackG, die GewAbfV, die NachwV, die AbfAEV und die AltfahrzeugV.“
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Abfallwirtschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6115