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Teilhabeleistungen zum Arbeitsleben

Beschreibung

Hier werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Sie sollen gewährleisten, dass die Erwerbstätigkeit behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer gesichert wird.

Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines anderen Rehabilitationsträgers (Bundesanstalt für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) besteht.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen