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Grundstückseigene Abwasserbeseitigungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)

Beschreibung

Bei den grundstückseigenen Abwasserbeseitigungsanlagen (Kleinkläranlagen) handelt es sich um Abwasseranlagen zur Vorbehandlung der anfallenden häuslichen Abwässer vor Einleitung in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer.

Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und somit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.

Die Einleitung der vorbehandelten Abwässer bedarf der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Im Einzelfall bedarf der Bau und Betrieb der Abwasseranlage einer Einzelfallgenehmigung.

Der Betrieb einer Kleinkläranlage sowie eine hierfür erteilte wasserrechtliche Erlaubnis hebelt den Anschluss und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage der Kommune nicht aus.

Die wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Einzelfallgenehmigung sind gebührenpflichtig.