Grundstückseigene Abwasserbeseitigungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Beschreibung
Ziel ist es, den hohen Standard der Abwasserreinigung auch im ländlichen Bereich zu erreichen und somit zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser beizutragen.
Die Einleitung der vorbehandelten Abwässer bedarf der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde.
Die zur Grundstücksentwässerung erforderlichen Behandlungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Im Einzelfall bedarf der Bau und Betrieb der Abwasseranlage einer Einzelfallgenehmigung.
Der Betrieb einer Kleinkläranlage sowie eine hierfür erteilte wasserrechtliche Erlaubnis hebelt den Anschluss und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage der Kommune nicht aus.
Die wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Einzelfallgenehmigung sind gebührenpflichtig.
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Einleitung häusliches Abwasser
- Antrag auf Neuerteilung einer (bereits bestehenden) wasserrechtlichen Erlaubnis - Einleitung häusliches Abwasser
- Anlage - Bemessung der Abwassermenge (Kleinkläranlage)
- Merkblatt für die Einleitung häusliches Abwasser
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Wasser und Boden
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6123
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Fax: +49 2452 1388-6123
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Telefon: +49 2452 13-6155
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Fax: +49 2452 13-6195