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Asyl und Aufenthaltsgestattung

Beschreibung

Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht und nach Deutschland einreist, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Asyl ist ein Grundrecht und ist eine internationale Verpflichtung gemäß des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951.

Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Personen, die in Deutschland Asyl begehren, werden zunächst an die für das jeweilige Bundesland zuständige Landesaufnahmeeinrichtung (LEA) weitergeleitet. Diese befindet sich für Nordrhein-Westfalen in Bochum.

Im Laufe des Asylverfahrens erfolgt eine Zuweisung in eine Stadt oder Gemeinde. Für den Kreis Heinsberg sind dies die zehn Städte und Gemeinden Erkelenz, Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht, Wassenberg, Wegberg.
 
Im Falle der Zuweisung zu einer kreisangehörigen Kommune ist das Ausländeramt Heinsberg für die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung zuständig. Eine Verlängerung kann postalisch oder bei persönlicher Vorsprache während der Öffnungszeiten ohne Termin erfolgen.

Die wesentlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind im Asylgesetz (AsylG) geregelt. Zudem ergeben sich weitere Vorgaben aus den Vorschriften des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bzw. den daraus hervorgehenden Verordnungen (u. a. Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung, Asylverfahrens-verordnung, Screening-Verordnung, Qualifikations- bzw. Statusverordnung, Eurodac-Verordnung).

Öffnungszeiten:
montags, dienstags und freitags:
08:30 – 11:30 Uhr
 
donnerstags: 
08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
 
mittwochs: geschlossen
 
Telefonische Erreichbarkeit:
montags und dienstags:
09.00 – 10.30 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr
 
donnerstags und freitags:
09.00 – 10.30 Uhr
 
Für sämtliche Anliegen im laufenden Asylverfahren kann eine Vorsprache ohne Termin während der Öffnungszeiten erfolgen (mit Ausnahme der Beantragung von Aufenthaltstiteln).

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