Beratung im Umgang mit zivilrechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII
Beschreibung
Gemäß § 93 SGB XII kann der Sozialhilfeträger zivilrechtliche Ansprüche von Hilfeempfänger*innen auf sich überleiten und gegenüber Dritten geltend machen. Der Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Soziales Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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- E-Mail:
heimpflege@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5061