Suche
Beratung im Umgang mit zivilrechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII
Beschreibung
Gemäß § 93 SGB XII kann der Sozialhilfeträger zivilrechtliche Ansprüche von Hilfeempfänger*innen auf sich überleiten und gegenüber Dritten geltend machen. Der Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
-
- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
-
- E-Mail:
heimpflege@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: +49 2452 13-5065