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Ausländerangelegenheiten

Beschreibung

Ausländerangelegenheiten betrifft alle Themen der ausländischen Mitbürger, insbesondere den Zuzug, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration.

Die ausländerrechtlichen Angelegenheiten basieren auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz -AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungen.

Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen oder Sie haben eine Einladung erhalten.

Für die Terminvereinbarung ist die Onlinedienstleistung „Terminbuchung“ zu nutzen. 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen