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Ausländerangelegenheiten
Beschreibung
Ausländerangelegenheiten betrifft alle Themen der ausländischen Mitbürger, insbesondere den Zuzug, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration.
Die ausländerrechtlichen Angelegenheiten basieren auf verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz -AufenthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) vom 25. November 2004 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus den jeweiligen Dienstleistungen.
Ab dem 01.05.2025 können Vorsprachen ohne Termin zu den Öffnungszeiten nur für folgende Anliegen erfolgen:
- Einreichung von Unterlagen/Dokumenten
- Adressänderungen
- Übertragungen von Niederlassungserlaubnissen
- Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen
- Sämtliche Duldungs- und Gestattungsangelegenheiten; ausgenommen ist die Beantragung von Aufenthaltstiteln
Andernfalls kann eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung durch die Ausländerbehörde erfolgen.
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Zuständige Einrichtungen
- Allgemeines Aufenthaltsrecht
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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