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Vorbescheide
Beschreibung
Vor Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens können im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Zulässigkeit bzw. einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich geklärt werden. Ein von der Baugenehmigungsbehörde daraufhin erteilter Bauvorbescheid ist zwei Jahre gültig.
- vollständig ausgefüllter Antrag
- zumindest ein Lageplan, Flurkarte, Deutsche Grundkarte
- je nach Fragestellung z. B. Baubeschreibung, Bauentwurfsskizze, Betriebsbeschreibung
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt - Herr Scheibel
Selfkant - Frau Fietz
Übach-Palenberg - Frau Dismon
Waldfeucht - Frau Boehme
Wassenberg - Herr Sönmez
Für die Erteilung eines Vorbescheides sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauen und Wohnen Bauplanung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6319
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Telefon: +49 2452 13-6314
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Telefon: +49 2452 13-6329
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Telefon: +49 2452 13-6338
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Telefon: +49 2452 13-6313