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Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal
Beschreibung
Der Landschaftsplan I/3 Geilenkirchener Wurmtal erlangte am 11.05.1983 Rechtskraft. Am 06.11.1989 trat die 1. Änderung in Kraft.
Der Landschaftsplan „I/3 Geilenkirchener Wurmtal“ erstreckt sich von Geilenkirchen im Süden bis in die südöstlichen Stadteile von Heinsberg. Das Wurmtal zwischen Geilenkirchen und Randerath ist eines der landschaftlich reizvollsten Gebiete im Kreis Heinsberg. Prägend sind auch die Ortseingrünungen einiger Dörfer wie im Bereich Geilenkirchen-Beeck oder Prummern mit ihren baumbestandenen Wiesen.
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Die Einsicht in die Landschaftspläne sowie die Zurverfügungstellung der Shape-Dateien ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6142