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Anordnen von Verkehrszeichen

Beschreibung

Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind.

Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Für Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen und für den baulichen Zustand der Straßen sind die Straßenbaulastträger zuständig:

  • für Bundes- und Landstraßen

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Telefon: 02161/409-0

  • für Kreisstraßen

Kreisbauhof in Scheifendahl, Telefon: 02452/3443

  • für Stadt- und Gemeindestraßen

die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

Gibt es Probleme im Straßenbereich, soll eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrsregelung überprüft werden, können Sie sich formlos an das Straßenverkehrsamt wenden.

Dem Straßenverkehrsamt obliegt zudem die Leitung der Unfallkommission. Aufgabe der Unfallkommission ist es, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen festzulegen. Weitere Mitglieder der Unfallkommission sind die Kreispolizeibehörde, die jeweilige Stadt / Gemeinde und der zuständige Straßenbaulastträger.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen