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Allgemeine Beratung unterhaltspflichtiger Angehöriger in Heimpflegefällen

Beschreibung

Gemäß § 94 SGB XII geht der Unterhaltsanspruch von  Hilfeempfänger*innen kraft Gesetzes auf den Kreis Heinsberg als örtlicher Sozialhilfeträger über. Der Kreis Heinsberg bietet hierzu eine entsprechende Beratung an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen